S*****
forderte die sofortige Unterlassung von verbalen Äußerungen mit explizitem Inhalt, mit der Begründung dass Minderjährige unseren Teamspeak3-Server ebenfalls nutzen.
Daraufhin wurde in die Serverwillkommens-Message die Warnung vor explizitem Material in Konversationen hinzugefügt.
Nun werde ich euch die rechtliche Lage etwas erläutern da ich gerade nicht schlafen kann
und nichts besseres zu tun habe als den Klugscheisser zu spielen weil ichs so gut kann,
aber genug des Selbstlobes, Spass bei Seite.
§1 Artikel2 Absatz1 des deutschen Grundgesetzes besagt, dass
jeder das Recht auf die freie Enffaltung seiner Persöhnlichkeit hat,
solang er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie das Sittengesetz verstößt.Dies ist absolut gewährleistet da sich keiner der anwesenden Minderjährigen (einschließlich mir) beschwert hat, S*****, welcher bereits über 18 ist,
ist von dieser Rechtssprechung fernzuhalten da er keinerlei Erziehungsberechtigung besitzt und ebenfalls nicht von dem Gesetz in diesem Zusammenhang angesprochen wird.Nun zu den weiterführenden Gesetzpunkten, der verfassungsmäßigen Norm und der zutreffenden Generalklausel, dem Sittengesetz.
Die verfassungsmäßige Norm beschränkt die allgemeine Handlungsfreiheit, sie bildet die Summen aller formellen und materiellen
rechtmäßigen Rechtsformen.
Eine Rechtsform ist von der
Moralnorm zu unterscheiden welche hier gefragt ist, daher ist die weitere Erläuterung dieses Gesetzpunktes destruktiv.
Das Sittengesetz bildet das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden,
wenn es herangezogen wird kommt es auf den Durchschnitt
aller annerkannten Maßstäbe innerhalb der betroffenen Gruppe an(zu der S***** absolut nicht zählt),
WESHALB BESONDERE STRENGE WIE AUCH BESONDERE ANSICHTEN EINZELNER INDIVIDUEN UNBERÜCKSICHTIGT BLEIBEN!Die Person S***** steht in keinerlei Zusammenhang mit den angeblich geschädigten Personen und hat auch kein Recht
jegliche Anliegen dieser Seits zu erzwingen. DIes entkräftet seine Beschuldigungen absolut!§1 Artikel5 Absatz1 des deutschen Grundgesetzes besagt, dass
jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten vermag, um sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet dabei nicht statt.Dies ist ebenfalls absolut gewährleistet da der Teamspeakserver allgemein zugänglich ist und absolut der hiesigen Bildung dienen kann (für mich ebenfalls ).
Dass eine Zensur nicht stattfinden muss wiederlegt sein Anliegen absolut, da jeder gehen kann wenn ein explizites Thema unangenehm wird.-
Nun zum Sachverhalt der Äußerung des Anliegens ohne jegliche Namen der Betroffenen zu nennen,
S***** wirkte Druck aus um sein Anliegen dazulegen und äußerte ebenfalls falsche Informationen um dies zu verstärken.
§1 Artikel1 Absatz1 des deutschen Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und das Schützen dieser, die Aufgabe jeder Staatsgewalt ist.[/b]
Die Würde des Menschen wurde an der Stelle geschädigt als er bewusst Druck ausübte um sein verlangen nach der Befolgung seiner Ansichten ausübte.
Es gibt ebenfalls Beweise für die Äußerung von Druck, ja schon fast Stalking, Seits von S***** auf eine hier ungenannte Person, diese Beweise habe ich selbst vorzuliegen und kann als Zeuge dienen, ebenfalls neben einer hier ebenfalls nicht genannten Person. Mit der bewussten Auswirkung von Druck hat S***** gegen dieses erste Gebot des deutschen Staates verstoßen, somit ist sein gesamtes Anliegen unwirksam.Ich beantrage eine sofortige Unterlassung der Belästigung Seits von S***** gegen die nicht benannte Person,
anderenfalls werden rechtliche Schritte folgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Basti.
:XDDDD OWNED MAN OWNED !!!
:D:D:D:D:D:D:D :PPpPpPpPPPpp!